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Ab 3. Januar 2023 wird Laternenparkieren gebührenpflichtig

Rothrist Aus den Mitteilungen des Gemeinderats

Die Einwohnergemeindeversammlung Rothrist hat am 24. November 2022 das «Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)» erlassen. Dieses tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Reglement gilt für das zeitlich beschränkte nächtliche Parkieren (Laternenparkieren) von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen und privaten Strassen und Plätzen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind (öffentlicher Grund). Darunter fallen auch Parkplätze, die sich in einer Blauen Zone befinden. Strassen und Plätze, welche mit einem Parkverbot oder einem richterlichen Verbot belegt sind, fallen hingegen nicht in den Geltungsbereich des Reglements.

Es ist nur mit Bewilligung des Gemeinderates und gegen Bezahlung einer Gebühr gestattet, Motorfahrzeuge oder deren Anhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund (Strassen, Plätze) zu parkieren. Als regelmässiges gebührenpflichtiges Parkieren auf öffentlichem Grund gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche während den Nachtstunden (zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr).

Ab 3. Januar 2023 können regelmässige Nachtparkierer unter Vorweisung des Fahrzeugausweises eine Parkkarte bei der Gemeindekanzlei anfordern, entweder telefonisch (062 785 36 11), per E-Mail (gemeindekanzlei@rothrist.ch) oder mit dem Bestellformular unter www.rothrist.ch. Die Parkkarten berechtigen zum Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund, geben jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Abstellplatz.

Mit den Kontrolltätigkeiten (Erfassung der Nachtparkierer) hat der Gemeinderat die X-Protect AG, welche heute schon im Auftrag des Gemeinderates wöchentliche Kontrollgänge bei den öffentlichen Gebäuden und Anlagen in der Gemeinde durchführt, beauftragt.

Das Parkierungsreglement inkl. Gebührentarif kann unter www.rothrist.ch / Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bestellt werden (gemeindekanzlei@rothrist.ch; 062 785 36 11).