Gemeindeinitiative «Einzonung SAG vor die Urne» gültig zustande gekommen
Reiden Mitteilung der Gemeinde
Der Gemeinderat Reiden hat deshalb mit Beschluss vom 30. Januar 2023 die Initiative als formell und materiell gültig befunden. Gemäss Stimmrechtsgesetz ist dieser Entscheid öffentlich bekannt zu geben. Die Bekanntmachung erfolgte am 2. Februar 2023.
Eine formulierte Initiative kann vom Gemeinderat redaktionell bereinigt werden. Inhaltliche
Änderungen darf er jedoch nicht vornehmen. Da der Initiativtext den künftigen Wortlaut der zu
ändernden Gemeindeordnung nicht wiedergibt, hat der Gemeinderat entschieden, die Initiative wie
folgt zur Abstimmung zu bringen:
Gemäss neuem Art. 19 lit. d der Gemeindeordnung entscheiden die Stimmberechtigten im Urnenverfahren über «Einzonungen von strategischen Arbeitsgebieten gemäss kantonalem Richtplan». Mit dieser redaktionellen Bereinigung wird die Initiative inhaltlich nicht verändert, der Abstimmungsgegenstand hingegen unmissverständlich präzisiert.
Parallel dazu hat sich der Gemeinderat Gedanken zu einem allfälligen Gegenvorschlag gemacht.
Dieser würde vorsehen, dass über sämtliche Revisionen des Zonenplanes an der Urne abgestimmt werden kann. Zonenplanänderungen sind von politischer Bedeutung und stossen bei den Stimmberechtigten auf grosses Interesse, da die Auswirkungen für die Bevölkerung direkt spürbar sind. Die entsprechenden Planungsverfahren sind denn auch auf eine breite Mitwirkung ausgelegt. Es ist deshalb gerechtfertigt, solche Volksabstimmungen so breit wie möglich zu legitimieren. Eine Abstimmung an der Urne erfüllt dieses Erfordernis besser als eine Abstimmung an der Gemeindeversammlung.
Diesen allfälligen Gegenvorschlag hat der Gemeinderat im Rahmen eines Austausches mit den Parteien und dem Initiativkomitee am 30. Januar 2023 diskutiert. Der Vorschlag stiess auf breite Zustimmung. Ob der Gemeinderat diesen Vorschlag nun der Initiative gegenüberstellt, ist jedoch noch nicht definitiv entschieden worden. Gleichzeitig macht sich das Initiativkomitee Gedanken, ob sie unter diesen Umständen zu einem Rückzug der Initiative bereit ist.
Auf jeden Fall führt der Weg zur Änderung der Gemeindeordnung über eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023. Dort können die Stimmberechtigten über die Initiative (falls diese nicht zurückgezogen wird) und / oder den Gegenvorschlag (falls der Gemeinderat daran festhält) abstimmen. Erst wenn einer Änderung der Gemeindeordnung zugestimmt wurde, kann an der Urne über die Einzonung des SAG abgestimmt werden. Diese Urnenabstimmung würde voraussichtlich am 22. Oktober 2023 stattfinden (Eidgenössischer Wahltag).