Beschwerde gegen Neubau Mobilfunkanlage
Strengelbach Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Die Überprüfung der Grenzwerte und Sendeleistungen obliegen den kantonalen Stellen. Gemäss deren Zustimmung sind diese gesetzlichen Grenzwerte eingehalten, welche eine Bewilligung voraussetzen.
Kurz zusammengefasst vertreten die Beschwerdeführenden die Meinung, dass die geplante Antenne so nicht gebaut werden dürfe, da sie am Orte für den kurzfristigen Aufenthalt (kurz OKA) auf dem Flachdach den lmmissionsgrenzwert massiv überschreite. Zudem seien zahlreiche Orte mit empfindlicher Nutzung (kurz OMEN) gar nicht berechnet oder mit falschem Abstand berechnet worden. Die orientierende Messung für das OKA auf dem Flachdach sei nicht durchgeführt worden.
Am schlimmsten sei die voraussichtliche, massive Grenzwertüberschreitung direkt unter der Mobilfunk-Antennenanlage in der Attikawohnung. Zudem können die adaptiven Antennen vom Korrekturfaktor Gebrauch machen. Dies sei gesetzes- und verfassungswidrig, da sie zu einer unzulässigen Privilegierung adaptiver Antennen führe und die Bevölkerung – besonders sensible Bevölkerungsgruppen – ernsthaft gefährden könnten.
Die kantonalen Instanzen sowie der Gemeinderat haben nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen. Die wesentlichen Inhalte der Beschwerde betreffen die Auswirkungen einer Anlage, also Inhalte, welche die kantonalen Instanzen beurteilen. Aus Sicht des Gemeinderates sind keine Gründe erkennbar, welche gegen eine Bewilligung der Antenne sprechen.
Neophytenbekämpfung
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu stoppen hat der Gemeinderat folgende Ziele definiert: Ausbreitung stoppen; Bestand reduzieren; Aufbau Neophytenmanagement.
Um diese Ziele zu erreichen hat der Gemeinderat eine Kommission eingesetzt und unter anderem folgende Aufträge erteilt: Erarbeiten eines einfachen Konzepts mit Zielen und Strategie; Massnahmenplanung 2024 und fortfolgend (zum Beispiel Aktionswochen). Dieser Kommission gehören aktuell an: Martin Portner, Gemeinderat Ressort Landwirtschaft; Hans Bütikofer, Nebiota-Beauftragter der Gemeinde (Vorsitz); Martin Zimmerli, Vertretung Naturschutzverein Strengelbach; Peter Gerhard, Vertretung Landwirtschaft/Wald (Dörfli); Markus Schütz, Vertretung Landwirtschaft und die Gemeindeverwaltung (Aktuariat).
Bereits bestimmt sind vier Bekämpfungshalbtage in diesem Jahr: 27. April, 25. Mai, 25. Juni, 24. August. Die Einladungen dazu werden folgen. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht über den Kehricht. Der Kanton Aar-gau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Bauverwaltung bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr wie der Hauskehricht deponiert wer- den. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Als verantwortliche Person für die Neophyten-Bekämpfung in der Gemeinde wurde vom Gemeinderat Hans Bütikofer, Hauswart, eingesetzt Dieser steht Ihnen gerne beratend zur Seite (hans.buetikofer@strengelbach.ch).
Arbeitslosenzahlen
Per Ende Januar waren 93 Personen als arbeitslos gemeldet (Vormonat 89). Insgesamt waren 130 Personen auf Stellensuche (Vormonat 136), davon 16 Langzeitarbeitslose (Vormonat 21). Die Bevölkerungszahl bleibt stabil.
Baubewilligungen
Blum Markus, Aegertenweg 20, Wintergarten (unter bestehendem Dach), Parzelle 1646, Geb-Nr. 1566, Aegertenweg 20; Schneider Chiara und Adrian, Wiggerweg 5, Ersatz Dachflächenfenster, Parzelle 1493, Geb-Nr. 1304, Wiggerweg 5; Missio Paride und Iris, Lerchenweg 23, Ersatz Dachflächenfenster, Parzelle 1481, Geb-Nr. 1298, Lerchenweg 23; Bruwald-Bau AG, Schötz, Um- und Ausbau EFH, Parzelle 972, Geb-Nr. 591, Haldenweg 3; Kanzlei Immobilien GmbH, Zürich, Umbau Wohnung, Anbau Wintergarten, Parzelle 604, Geb-Nr. 232, Brittnauerstrasse 18, Schütz Markus und Barbara, Aeschwuhrweg 28, Neubau Gemüsehalle, Parzelle 94, Aeschwuhrweg; Horn Lisa und Fabian, Zofingerstrasse 33, Erstellung Wendeplatz, Parzelle 514, Zofingerstrasse 33; Mannara Carmine und Nicole, Ackerweg 8, Ersatz Gasheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 1598, Geb-Nr. 1149, Ackerweg 8; Di Gusto Claudia und Stefano, Zofingen, Wärmepumpe und Erstellung zusätzlicher Parkplatz, Parzelle 1348, Geb-Nr. 1145, Hasenmattweg 1.