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Die Gemeinde kommt glimpflich davon

An die Sanierung der Jagdschiessanlage Kiltberg hat die Gemeinde Murgenthal gemäss der jüngst erlassenen Kostenverfügung des Kantons Bern 5 % der Kosten, maximal aber 10'000.00 Franken zu bezahlen. Damit kommt sie glimpflich aus dieser Sache.

Murgenthal Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Die Jagdschiessanlage Chilperg (oder Kiltberg) in Roggwil BE wurde 1977 auf einem im Eigentum der Einwohnergemeinde Murgenthal stehenden Grundstück durch den Jägerverein Oberaargau in Betrieb genommen. Sie bestand ursprünglich aus einer Kurzdistanzanlage mit Laufhasenanlage und einer Tontaubenanlage. Die Tontaubenanlage war nur bis 1987 in Betrieb. Die Laufhasenanlage wurde 1997 erneuert und erst Ende 2012 stillgelegt. In der Zeitspanne von 1977 bis Ende 2012 dürften auf der Kurzdistanzanlage rund 82 400 Schüsse abgegeben worden sein. In der 10-jährigen Nutzung der Tontaubenanlage wird die Gesamtschusszahl auf 20 300 geschätzt. Praktisch das gesamte Zielgebiet der Anlage befindet sich in der Schutzzone S2 der Quellfassungen Kiltberg und Mange. Die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers kann nicht ausgeschlossen werden. Die Bleibelastung des Bodens übersteigt den Grenzwert. Daher ist der Standort hinsichtlich der Schutzgüter Grundwasser und Boden sanierungsbedürftig.

Der Kanton Bern lässt den Standort nun sanieren. Das entsprechende Baugesuch wird demnächst in der Standortgemeinde Roggwil öffentlich aufgelegt. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 465’000 Franken. Davon übernimmt der Bund 40 % oder ca. 146’000 Franken. Gemäss der nun erlassenen Kostenverfügung hat der Jägerverein Oberaargau als «Verhaltensstörer» 20’000 Franken zu übernehmen und die Einwohnergemeinde Murgenthal als «Zustandsstörerin» 5 % der Gesamtkosten, maximal aber 10’000.00 Franken. Die restlichen Kosten werden vom Kanton Bern getragen.

Die Gemeinde Murgenthal hat das Grundstück 1955 erworben, um ihre Quellen vor dem Kiesabbau zu schützen. Ob der Gemeinderat überhaupt Kenntnis von der Jagdschiessanlage hatte und weshalb der Bau und Betrieb einer solchen Anlage unmittelbar oberhalb der beiden Quellen erlaubt oder toleriert wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Eine Bewilligung konnte weder im Gemeinderatsprotokoll noch sonstwo im Archiv gefunden werden.

Bei der Sanierung von Altlasten hat der «Verhaltensstörer», also der ehemalige Betreiber der Anlage, den Löwenanteil der Kosten zu übernehmen. Allerdings entfällt ein geringerer Anteil auch auf den «Zustandsstörer», den Grundeigentümer. Kann einer der beiden nicht zahlen (was vorliegend beim Verhaltensstörer der Fall ist), trägt die öffentliche Hand die Ausfallkosten. Im Kanton Bern ist dies der Kanton, im Kanton Aargau wären es der Kanton und die Standortgemeinde je zur Hälfte. Insofern hat die Gemeinde Murgenthal Glück gehabt: Läge das Grundstück auf ihrem Territorium, würde sich ihr Beitrag – ohne jegliches Verschulden – auf ein Mehrfaches dessen belaufen, was sie nun bezahlen muss.

Waldfestplatz Balzenwil

Die Hornussergesellschaft Balzenwil teilt mit, dass sie das Waldfest in Balzenwil nicht mehr weiterführen wird. Die Begründung, kurz zusammengefasst: Weniger Schatten und mehr Aufwand. Damit verschwindet ein Anlass mit grosser Tradition. Der Entscheid ist zu respektieren, auch wenn ihn der Gemeinderat sehr bedauert.

Baubewilligungen

Eine Baubewilligung wurde erteilt an: Müller Franziska und Ivo, Murgenthal, für eine energetische Dachsanierung (Erhöhung des Dachs um 20 cm); Sommerhalder Guido, Murgenthal, für die Umnutzung eines Lagers in einen Verkaufsladen.