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Das Mitwirkungsverfahren ist angelaufen

Seit dem 22. Februar 2025 läuft das Mitwirkungsverfahren zu den Entwürfen der Ortsplanungsinstrumente. Die gültige Nutzungsplanung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 2013.

Strengelbach Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Die Gemeinde und ihre Gesellschaft unterliegen einem ständigen Wandel, die Anforderungen an die Raumplanung steigen stetig. In den letzten Jahren haben sich auch übergeordnete gesetzliche Grundlagen bei Bund und Kanton geändert. Mit der Gesamtrevision sollen deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Gemeinde Strengelbach optimal weiterentwickeln und ihre Standortqualität langfristig und nachhaltig stärken kann.

Der Gemeinderat Strengelbach hat für die Erarbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung eine Planungskommission mit Vertretern aus Gemeinderat, Gemeindeverwaltung sowie aus verschiedenen Interessensgruppen wie Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe, Immobilien und Bevölkerung beauftragt. Diese erarbeitete den Entwurf der Planungsinstrumente. Die fachliche Begleitung erfolgte durch das Planungsbüro Planar AG Zürich.

Vom 22. Februar bis am 31. März 2025 findet nun die öffentliche Mitwirkung statt. Bevölkerung, politische Behörden, Parteien und Verbände sind eingeladen, ihre Stellungnahmen abzugeben. Mitwirkungseingaben können direkt über www.mitwirkenbno-strengelbach.ch eingereicht werden. Selbstverständlich werden auch schriftliche Eingaben an den Gemeinderat gerne angenommen.

Unter www.mitwirkenbno-strengelbach.ch liegen folgende Entwürfe auf: Unterlagen mit Genehmigungsinhalt: Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung.

Unterlagen mit orientierenden Bestandteilen: Bauzonen-Änderungsplan, Kulturland-Änderungsplan, Planungsbericht nach Art. 47 RPV, Räumliches Entwicklungsleitbild, Natur- und Landschaftsinventar, Kommunales Bauinventar.

Sämtliche Unterlagen sind auch bei der Gemeindeverwaltung physisch zu den ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar.

Dem Gemeinderat ist es wichtig, die revidierte Nutzungsplanung breit in der Bevölkerung, bei Behörden und bei Institutionen in Strengelbach abzustützen. Alle Stellungnahmen werden vertraulich behandelt und werden der Gemeinde Strengelbach zur weiteren Bearbeitung zugestellt. Die Stellungnahmen fliessen direkt in den Mitwirkungsbericht ein. Für die konstruktive Mitwirkung und Mitarbeit bedankt sich der Gemeinderat im Voraus herzlich.

Baubewilligungen

Eine Baubewilligung wurde erteilt an: Admir und Semsa Salkic, Altmattweg 17: Umbau EFH, Parzelle 1166, Gebäude Nr. 919, Sägetstrasse 25; Peter Hauri, Bergackerweg 16: Sichtschutzzaun, Parzelle 1581, Gebäude Nr. 1383, Bergackerweg 16; Stefanie Alvites Mendes Nunes und Denis Guimaraes Nunes, Lerchenweg 14: Erweiterung Einfriedung, Parzelle 1292, Gebäude Nr. 168, Lerchenweg 14.