Ablehnung des Gesuchs um finanzielle Unterstützung
Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus
Am 1. Februar 2024 reichten die Petitionäre «JA zur Kultur in Aarburg – Musigburg unterstützen», vertreten
durch Herrn Roland Url, Geschäftsführer Musigburg Aarburg, Bahnhofstrasse 50, 4663 Aarburg und
Vereinspräsident, eine Petition mit 757 Unterschriften, dabei rund 100 Unterschriften von Einwohnerinnen
und Einwohnern der Stadt Aarburg, elektronisch ein.
Die Petitionäre erheben darin Forderungen an den Stadtrat wie folgt (Auszug):
[…] Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, erhoffen wir bei einem negativen Geschäftsjahr einen Unterstützungsbeitrag im Bereich der Energiekosten. Bisher hatten wir stets positive Zahlen. Im Weiteren
ist dieser Antrag befristet auf max. 3 Jahre, da der Vermieter sich bereit erklärt hat, auf erneuerbare
Energie umzusteigen. Die Kulturförderung würde max. 10’000 Franken jährlich betragen.
Der Stadtrat Aarburg hat die Petition an seiner letzten Sitzung am 26. Februar 2024 im Detail behandelt und anerkennt, dass die Vereinsarbeit mit kommerzieller und nicht kommerzieller Ausrichtung für das gesellschaftliche Miteinander von unschätzbarem Wert ist, trägt die Vereinsarbeit doch zum gesellschaftlichen Leben in der Stadt Aarburg bei, prägt die örtliche Kultur und leistet besonders wertvolle Dienste im Bereich der Jugendarbeit.
Der Verein Musigburg hingegen ist ein Verein, dessen Gewerbe gewinnorientiert ist und somit im Wesentlichen dem rein ideellen Zweck widerspricht.
Im Übrigen verweist der Stadtrat Aarburg in seiner Antwort an die Petitionäre auf seinen Grundsatzentscheid vom 10. Mai 2021, dass an Vereine und Veranstaltungen keine finanziellen Beiträge ausgerichtet werden und lehnt die Petition ab.
Neben dem Grundsatzentscheid begründet der Stadtrat Aarburg seine Ablehnung der Petition mit dem
haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln und der Sicherung der rechtsgleichen Behandlung der örtlichen Vereine. Auf Gesuch hin ist die materielle Unterstützung örtlicher Vereine ohne kommerzielle
Ausrichtung durch die Dienstleistungen der Stadt Aarburg, dazu zählen beispielsweise die Gratisnutzung
von Gemeindeliegenschaften und Arealen, kostenlose Bewilligungen, reduzierte oder erlassene
Gebühren für Veranstaltungen und Leihmaterialien und dergleichen, möglich.
Mit der aktuellen Überarbeitung (Revision) des Benützungsreglements der Stadt Aarburg jedoch sollen
die Kriterien für die Bemessung und Ausrichtung von Vereinsträgern und der Benützungsgebühren angepasst,
sowie Grundsätze und das Verfahren für örtliche Vereine und Veranstaltungen geregelt werden.