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Bau- und Nutzungsordnung ist endlich rechtskräftig

Oftringen Mitteilung des Gemeinderates

Gegen die am 8. Mai 2024 vom Regierungsrat des Kantons Aargau gefällten Entscheide über die Genehmigung der Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung und der Teilrevision «Deckel-Areal» der Gemeinde Oftringen sind innert der Beschwerdefrist keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingegangen. Die Oftringer Bau- und Nutzungsordnung ist somit rechtskräftig.

Am 29. März und 8. September 2022 haben die Oftringer Stimmberechtigten die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung gutgeheissen. Genehmigt wurde sie unter Berücksichtigung von Berichtigungen durch Direktänderungen am 8. Mai 2024 durch den Regierungsrat. Und nun ist sie endlich rechtskräftig!

Eine Beschwerde wurde zurückgezogen

Zwar ist gegen den amtlich publizierten Regierungsratsbeschluss zur Teilrevision «Deckel-Areal» fristgerecht eine Beschwerde eingegangen, diese wurde aber aufgrund der bestrittenen Beschwerdebefugnis von der Beschwerdeführerin zurückgezogen. Gegen den Regierungsratsbeschluss der allgemeinen Nutzungsplanung ging keine Beschwerde ein.

Der Gemeinderat freut sich, dass nun die revidierten Plan- und Rechtsgrundlagen in Rechtskraft getreten sind.

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