Bericht zum Verpflichtungskredit für Bau der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord freigegeben
Rothrist Nach Freigabe durch Regierungsrat: Anhörung vom 17. Mai bis 16. August
Die neue Wiggertalstrasse schliesst im Knoten Wiggerbrücke an die bestehende Autobahnbrücke respektive die Bernstrasse (K235) an und führt über das offene Feld Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Areal Möbel Hubacher / XXXLutz bis zum Rössliweg (K309). Von der Autobahnbrücke führt ein neuer Fuss- und Veloweg auf dem bestehenden, nördlichen Feldweg entlang der Autobahn. Von Rothrist nach Oftringen führt beidseitig der Bernstrasse ein Trottoir. Der Rössliweg wird neu in die Wiggertalstrasse münden und auf einer Länge von rund 75 Metern erneuert beziehungsweise angepasst. Ökologische Ausgleichsmassnahmen können teilweise im Bereich des Knotens Wiggerbrücke umgesetzt werden, weitere Massnahmen sind im Oberwilerfeld vorgesehen.
Flankierende Massnahmen für Bernstrasse und Rössliweg
Durch flankierende Massnahmen auf der Bernstrasse, zwischen dem neuen Knoten Wiggerbrücke und dem Knoten Breite, sowie auf der Rössliweg, zwischen dem Knoten Rössliplatz und dem Anschluss an die neue Wiggertalstrasse Abschnitt Nord, soll der Durchgangsverkehr auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und auf die neue Aarburgerstrasse umgeleitet werden.
Die verkehrliche Wirkung der neuen Wiggertalstrasse wurde mit Hilfe des kantonalen Verkehrsmodells untersucht. Die Verkehrsbelastung auf der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord (für den Betriebszustand 2040) liegt bei rund 16’000 Fahrzeugen pro Tag. Die Bernstrasse wird um etwa 7’200 Fahrzeuge (im Bereich Mitte) und 9’800 Fahrzeuge (im Bereich Ost) pro Tag entlastet. Sie weist zukünftig Belastungswerte in der Grössenordnung von 5’600 Fahrzeugen (Bereich Mitte) und von rund 7’600 Fahrzeugen (Bereich Ost) auf. Die Verkehrsbelastungen auf der Bernstrasse reduzieren sich somit um mehr als die Hälfte der heutigen Fahrzeuge pro Tag. Der Rössliweg weist künftig nur noch den Ziel- und Quellverkehr von etwa 520 Fahrzeugen pro Tag auf.
Termine und Kosten
Die öffentliche Anhörung dauert vom 17. Mai bis zum 16. August. Anschliessend erfolgen die Botschaft an den Grossen Rat und voraussichtlich Anfang 2025 der Kreditbeschluss durch den Grossen Rat. Anschliessend folgt die öffentliche Auflage des Bauprojekts. Geplanter Baubeginn ist frühestens ab Herbst 2027 möglich.
Der Verpflichtungskredit für den Bau der neuen Wiggertalstrasse beträgt 36,67 Millionen Franken. Davon entfallen Anteile von 8,32 Millionen Franken auf die Gemeinde Rothrist und von 28,35 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 9,01 Millionen Franken.
Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Gemeinde Rothrist IO/AO; NK204 Wiggertalstrasse. Weitere Informationen zum Projekt: www.ag.ch/wiggertalstrasse-nord.