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Ein Skandal oder doch eher ein Sturm im Wasserglas?

Aarburg Die Heckenpflege sorgt im Aarestädtchen für Aufregung

«Granate verrückt» sei er geworden, sagt Christian Schwizgebel. Er hat, wie 225 weitere Einwohnerinnen und Einwohner aus Aarburg Süd einen eingeschriebenen Brief aus dem Stadthaus erhalten. Wegen unterlassener oder ungenügender Heckenpflege. Ironie der Geschichte: Schwizgebel hat den Eingeschriebenen in seiner Eigenschaft als Stadtrat selbst unterschrieben. Nun sitzt Ressortleiter Schwizgebel im Büro des Aarburger Werkhofs einträchtig mit dessen Leiter Martin Graber zusammen. Sein Ärger ist längst verraucht. «Heute weiss ich, dass das Vorgehen richtig war», betont er. 

Nur 14 EigentümerInnen haben reagiert

Doch was genau ist passiert? Mitte Mai wurde im «Wiggertaler/Allgemeiner Anzeiger» die amtliche Publikation veröffentlicht, mit der EigentümerInnen an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert wurden, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. Juni zurückzuschneiden. «Wir haben diese Aufforderungen im Südteil von Aarburg gleichzeitig dort in die Briefkästen eingelegt, wo wir Handlungsbedarf feststellten», erläutert Martin Graber. Insgesamt 240 Aufforderungen wurden auf diesem Weg verteilt. Passiert ist bis zum Ablauf der angesetzten Frist herzlich wenig. Nachkontrollen des Werkhofs haben ergeben, dass zwar etliche EigentümerInnen der Aufforderung nachgekommen sind. Gerade einmal 14 haben ihre Hecken in dem Ausmass zurückgeschnitten, den das Polizeireglement – es ist in Aarburg wie in 22 weiteren Gemeinden im Vertragsgebiet der Regionalpolizei Zofingen gültig – in seinem Paragraphen 10 vorsieht. Mit der Folge, dass danach 226 eingeschriebene Briefe aus dem Stadthaus versandt wurden.

Keine Schikane

Das Vorgehen der Stadt hat zu einigen geharnischten Kommentaren in den sozialen Medien geführt. Von «Steuergeldverschwendung» ist da etwa die Rede. «Ich weiss natürlich, dass es angenehmere Sachen gibt als einen eingeschriebenen Brief zu erhalten», führt Christian Schwizgebel aus, ihm sei es ja gleich gegangen. Aus rechtlichen Gründen gebe es aber keine andere Möglichkeit. Denn dort, wo die Arbeiten nicht innert der angesetzten Frist vorgenommen werden, werden sie durch das Bauamt auf Kosten des Grundeigentümers durchgeführt. Und bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten muss die Stadt natürlich nachweisen können, dass Fristen wirklich angesetzt wurden.

Es sei wichtig, diese Kontrollen regelmässig durchzuführen, betont Martin Graber. «Es sind keine Schikanen, diese Kontrollen gehören zum Aufgabengebiet des Werkhofs», betont er. Denn schlussendlich darum es darum, Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden und die Sicherheit auf den Strassen – gerade an unübersichtlichen Kreuzungen – zu gewährleisten. Und die Moral der ganzen Geschichte: wenig Skandal und viel Sturm im Wasserglas…