Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung vom Regierungsrat genehmigt
Oftringen Aus den Mitteilungen des Gemeinderats
Nachdem die Einwohnergemeindeversammlung Oftringen am 29. März und 8. September 2022 im Rahmen der Gesamtrevision die allgemeine Nutzungsplanung gutgeheissen hat, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau diese an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 genehmigt, dies unter Berücksichtigung von Berichtigungen durch Direktänderungen. Auch hat der Regierungsrat an derselben Sitzung die Teilrevision «Deckel-Areal» genehmigt. Gleichzeitig wurden die beiden vorliegenden Planbeschwerden abgewiesen.
Die amtliche Publikation des Regierungsratsbeschlusses ist im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 17. Mai 2024 veröffentlicht und mit einer nicht erstreckbaren Beschwerdefrist von 30 Tagen versehen. Geht innert dieser Frist beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau keine Beschwerde ein, ist die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Oftringen ab 18. Juni 2024 rechtskräftig.