Hausbesuche werden neu durch die Stadt Aarburg durchgeführt
Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus
Für Einzelfälle mit Sicherheitsrisiken werden ohne vertragliche Bindungen auf den Fall zugeschnittene Sachverhaltsabklärungen bei einem externen Anbieter in Auftrag gegeben. Jährliche Kosten für einzelne Aufträge werden bei einer Summe von maximal 3000 Franken angesetzt, somit können jährlich 19’776 Franken eingespart werden.
Der Aussendienst des Kantonalen Sozialdienstes hat für die Stadt Aarburg seit vier Jahren die Sachverhaltsabklärung im Rahmen der Sozialhilfe vorgenommen. Nach Gesuchseinreichung um materielle Hilfe, im Einzelfall bei Sonderereignissen, wurden Klienten im Rahmen eines Hausbesuches unangemeldet an ihrem Wohnort aufgesucht. Der auf zwei Jahre befristet abgeschlossene Vertrag für Aussendiensttätigkeiten läuft per 31. Dezember 2023 aus. Bis jetzt waren die Sozialen Dienste mit der Dienstleistungserbringung seitens des kantonalen Aussendienstes sehr zufrieden. Die Aufträge wurden sorgfältig ausgeführt und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erbracht. Auf konkrete Aufträge, Anforderungen oder
zusätzliche Abklärungsaufträge reagierte der Aussendienst offen, flexibel und sehr verlässlich.
Die Sozialhilfe in der Stadt Aarburg hat in der Zwischenzeit ihr Beratungsangebot gestrafft, die Kontaktfrequenz erhöht, interne Arbeitsintegration ausgestaltet und erforderliche Präsenzkontrollen eingeführt. Mit dem aktuellen Beratungsangebot und der verpflichtenden Teilnahme an verschiedenen Tagesstrukturen kann auch einem potenziellen Missbrauch der Sozialhilfe sehr gut entgegengewirkt werden.
Die Zahlen in der Sozialhilfe konnten durch die Erhöhung der Betreuungsstandards im Jahr 2023
gesenkt werden. Ende Dezember 2023 ist die Zahl der Sozialhilfedossier auf 90 gesunken, innerhalb
eines Jahres konnten diese somit um 40 Fälle reduziert werden.
Aufsuchende Sozialarbeit ist eine anerkannte und erprobte sozialarbeiterische Methode, die nicht nur zur Kontrolle und Aufsicht gehört, sondern auch eine positive Entwicklung der Klientel unterstützt und eine tragfähige Arbeitsbeziehung fördert. Bei allen Sozialhilfebezügern, werden diese Besuche nicht erforderlich sein, wie zum Beispiel bei Personen, die sich in stationären Pflege- oder Betreuungseinrichtungen befinden, verbeiständeten Personen etc. Bei Verdachtsfällen muss künftig überprüft werden, ob ein Auftrag unter dem Sicherheitsaspekt intern durchführbar ist. Wenn nicht, dann wird diese Leistung extern in Auftrag gegeben.