Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) – Erhöhung des massgebenden Einkommens
Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus
Das Gesetz bezweckte die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die Stadt Aarburg verpflichtete sich mit der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen und übernahm die Verantwortung für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards.
Das in der Stadt Aarburg eingeführtes Subventionierungsmodell «Betreuungsgutscheine» beinhaltet eine Kostenbeteiligung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.
Der Stadtrat hat zum Zeitpunkt der Einführung der Betreuungsgutscheine für die Subventionierung der Betreuungsgutscheine die Variante bis zu einem massgebenden Einkommen von 80’000 Franken gewählt. Diese Variante sollte einerseits den Mittelstand unterstützen und das Abgleiten in die Sozialhilfe verhindern und andererseits für die Stadt Aarburg finanzierbar bleiben.
Die Einführung der Betreuungsgutscheine zahlte sich grundsätzlich aus. Die Stadt Aarburg konnte ihre Ausgaben für die Kinderbetreuung finanzieren, die tatsächlichen Ausgaben fielen um einiges tiefer aus, als es ursprünglich eingeschätzt war.
In der Zwischenzeit gehört das Angebot der Betreuungsgutscheine zu einem etablierten und wichtigen Bestandteil der Finanzierung der familienergänzenden Betreuungsangebote vieler Erziehungsberechtigten der Stadt Aarburg. Im Verhältnis zu anderen Gemeinden im Kanton Aargau oder in den grenznahen Gemeinden anderer Kantone liegt die Stadt Aarburg mit ihrem massgebenden Einkommen von 80‘000 Franken eher tief. Wenige Gemeinden wie Strengelbach liegen beispielsweise bei einer Einkommensgrenze von 90‘000 Franken, weitere wie Brugg, Aarau und Rothrist bei 100‘000 Franken, Safenwil bei 110‘000 Franken, Zofingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen bei 120‘000 Franken bis hin zu Gemeinden wie Olten mit einer Grenze bei 160‘000 Franken.
In Anbetracht dieser Entwicklung, der Finanzierbarkeit der bisherigen Ausgaben, der Wichtigkeit der finanziellen Unterstützung familienergänzender Betreuungsangebote und Förderung eines Images der Stadt Aarburg als eine familien- und kinderfreundliche Stadt wird eine Erhöhung des massgebenden Einkommens als erforderlich erachtet.
Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Grenze des massgebenden Einkommens von bisher 80‘000 auf 90‘000 Franken per 1. August 2023 zu erhöhen. Die Verordnung wird auf diesen Zeitpunkt hin dementsprechend angepasst.
Sanierungsarbeiten Rathaushalle
Nach Schadstoffsanierungs-, Vorbereitungs- und Sondierarbeiten werden die weiteren Sanierungsarbeiten am Rathaus vorgenommen. Es folgen Gerüstbau- und Installationsarbeiten in der Woche vom 12. Juni und Arbeiten am Zwischengebäude bzw. dem Erschliessungstrakt zum Rathaus. Ab Donnerstag, 15. Juni werden die Schalter Finanzen, Bau Planung Umwelt sowie Infrastruktur und Sicherheit nicht mehr via Rathaus zugänglich sein. Die Schalter sind direkt im Erdgeschoss des Winkelgebäudes bedient.