Markus Steiner kandidiert für das Amt des Gemeindeammanns
Oftringen Gemeinderat äussert sich zu den Wahlen 2025
Per Ende 2025 läuft die vierjährige Amtsperiode 2022 – 2025 für Behörden aus. Deshalb stehen im kommenden Jahr Gesamterneuerungswahlen an. Der Gemeinderat Oftringen hat anfangs September 2024 die Wahltermine festgelegt und äussert sich auch zu den politischen Zukunftsabsichten der aktuellen Gemeinderatsmitglieder.
Die Oftringer Gemeindeordnung sieht vor, dass die Wahlen für in den Gemeinderat und die Wahl für Gemeindeammann/Vizeammann in einem separaten Wahlgang durchgeführt werden. Der aktuell amtierende Gemeinderat hat die Termine hierfür wie folgt festgelegt: Gemeinderat, 1. Wahlgang am 18. Mai 2025; Gemeinderat, 2. Wahlgang am 6. Juli 2025; Gemeindeammann/Vizeammann, 1. Wahlgang am 28. September 2025; Gemeindeammann/Vizeammann, 2. Wahlgang am 30. November 2025.
Absichten bisheriger Gemeinderatsmitglieder
Der Gemeinderat Oftringen hat sich an einer seiner letzten Strategiesitzungen darüber unterhalten, wie die einzelnen politischen Zukunftsabsichten hinsichtlich der Gesamterneuerungswahlen aussehen und wer sich für die kommende Amtsperiode 2026 – 2029 allenfalls zur Wiederwahl stellt. Dabei haben sich Hanspeter Schläfli, Markus Steiner, Werner Amsler und Sarah Sommer Stand heute dahingehend geäussert, nochmals zur Wiederwahl anzutreten.
Ruth Stauch stellt sich für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung, weshalb ihre Amtszeit per Ende 2025 nach zwei Amtsperioden als Gemeinderätin auslaufen wird.
Hanspeter Schläfli hat ausserdem bekannt gegeben, für die nächste Amtsperiode nicht mehr als Gemeindeammann zu kandidieren, möchte jedoch dem Gemeinderat weiterhin erhalten bleiben und kandidiert daher nochmals als Gemeinderat.
Markus Steiner seinerseits wird zur Wahl als Gemeindeammann antreten und wäre bereit, dieses verantwortungsvolle Amt zu übernehmen.
Für den 1. Wahlgang des Gemeinderates kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte aus Oftringen gültige Stimmen erhalten resp. kandidieren. Aus den gewählten Gemeinderäten wird dann der Gemeindeammann/Vizeammann gewählt.