Viele ungültige Stimmabgaben
Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2024 haben fast 52 % der 3’967 Aarburger Stimmberechtigten mitgewirkt. Leider mussten dabei 59 ungültige briefliche Stimmabgaben verzeichnet werden.
Folgende Gründe führten zur Ungültigkeit: Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben; Zustell- und Antwort-Kuvert («Zweiweg-Kuvert») nicht benützt; Amtliches Stimmzettelcouvert (das gelochte) nicht benützt. Der Kanton hat aus Datenschutzgründen vorgeschrieben, dass Stimmberechtigte mit ungültigen brieflichen Stimmabgaben nicht kontaktiert werden dürfen. Es wird deshalb auf diesem Weg auf den Sachverhalt hingewiesen. Das korrekte Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe kann jeweils auf den Abstimmungsunterlagen nachgelesen werden.