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Zusammenarbeit, die sich auszahlt

Der Kanton verteilt vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S an die Gemeinden im Verhältnis zu deren Anzahl Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner. Die Statistik weist jeweils eine Übererfüllung oder Untererfüllung der einzelnen Gemeinden aus.

Aarburg Nachrichten aus dem Rathaus

Erfüllt eine Gemeinde ihre Aufnahmepflicht nicht, stellt der Kanton seit 1. Januar 2024 90 Franken  pro Tag und Person der jeweiligen Gemeinde in Rechnung.

Aarburg weist schon seit Jahren eine Überfüllung auf. Diese Überfüllung hat sogar noch zugenommen, da zu den sonstigen Asylsuchenden auch noch viele Schutzsuchende aus der Ukraine bei Privaten untergekommen sind. Aktuell übererfüllt Aarburg seine Aufnahmepflicht von insgesamt 67 aufzunehmenden Personen mit 124 Plätzen/Personen deutlich. Niederlenz hingegen weist eine Untererfüllung von einigen Plätzen auf. Daher hat Niederlenz beschlossen dem Gemeindevertrag «Asylverbund Aarburg» beizutreten, um die Aufnahmepflicht gemeinsam zu erfüllen. Von diesem Verbund profitieren beide Gemeinden. Aarburg erhält eine finanzielle Entschädigung und im Gegenzug muss Niederlenz keine teuren Infrastrukturen aufbauen oder Wohnungen dazu mieten. Ebenfalls bestehen keine weiteren Belastungen durch Betreuungsaufgaben und auch keine Belastung der öffentlichen Schulen. Eine klassische Win-Win-Situation, die dank vorausschauendem Denken erzielt werden konnte. Die Gemeinden Niederlenz und Aarburg haben den Vertrag über den Gemeindeverbund gemeinsam im Dezember 2023 unterzeichnet, mit Inkrafttreten ab Januar 2024.

Im Gegenzug hat sich die Gemeinde Oftringen für eine Kantonale Unterkunft entschlossen, welche voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Betrieb genommen wird. Im gegenseitigen Einverständnis tritt Oftringen aus dem Asylverbund aus, sobald eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt und damit Oftringen gegenüber dem Kanton nicht mehr Ersatzabgabepflichtig ist.

Baubewilligungen

(Erteilt unter dem Vorbehalt der Eintritt der Rechtskraft): An Giger Roland Karl für Ersatz Gasheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung), Kloosmattstrasse 19; an Meier Christoph und Alexandra für Umbau im Erdgeschoss und Fensterersatz, Haldenackerweg 1; an Nova-Parts GmbH für Abbruch Wohnhaus, Schopf und Zufahrt, Neubau Geschäfts-haus mit Attika, Tiefgarage und Zufahrt, Oltnerstrasse 66; an Durand Gerard und Triches Barbara für Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung), Friedauweg 18; an Kämpf Domi-nic für Anbau Sitzplatzüberdachung, Kleinfeld 24; an HAVO Immobilien AG für Fassadensanierung Ge-bäude G und Neubau Überdachung Dachterrasse, Weberstrasse 11; an Lenk Markus für Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Ausseneinheit (Splitgerät), Blumenweg 8;